Brandschutzausbildung
Der
Abschluß einer Feuerversicherung vermag zwar den materiellen Schaden eines Brandes
ausgleichen; schwerer wiegen jedoch die nicht ersetzbaren Verluste, seien es solche an
Leben und Gesundheit.
Die
Sorge um die Sicherheit der beschäftigten Menschen, der Patienten, die Notwendigkeit der
Erhaltung der Betriebe und ihrer Arbeitsplätze, aber auch die Verantwortung gegenüber
der Allgemeinheit gebieten daher, dem betrieblichen und organisatorischen Brandschutz eine
gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.
Zahlreiche
und schwere Brandschäden in den letzten Jahren veranlassen aus diesem Grunde den
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und den Verband der Schadenversicherer (VDS)
gemeinsam dazu aufzurufen, den Brandschutz in Betrieben aber auch in kleineren Gebäuden
wie z.B. Handwerksbetrieben, Arztpraxen, Kliniken und Hotels mit angemessenen Mitteln zu
aktivieren.
Diese
Brandschutzmaßnahmen erstrecken sich auf den Vorbeugenden Brandschutz mit der Aufgabe,
die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und keine Personenschäden
aufkommen zu lassen.
Auch ein guter abwehrender Brandschutz (Feuerwehr) ersetzt nicht die vorbeugenden Maßnahmen in Betrieben.
Folgende
vorbeugende Brandschutzmassnahmen werden von unserem Unternehmen angeboten.
-Unterweisung
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Umgang mit Feuerlöscher, etc.
-Ausbildung der Mitarbeiter im vorbeugenden Brandschutz
-Gefahren im Betrieb
-Umgang mit Gefahrgut in Arztpraxen, Kliniken, Handwerks- und Industriebetrieben (Säuren, Laugen, etc.)
-Überprüfung
des Gebäudes auf brandschutztechnische Mängel
-das
Erstellen einer Brandschutzordnung
-Erstellung
von Flucht- und Rettungswegplänen
-Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und den behördlichen Vorgaben
Selbstverständlich
übernehmen wir für Ihr Unternehmen auch gerne die Funktion des Brandschutzbeauftragten.
Versicherungsrechtlich
ist der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer verpflichtet, Brandschäden abzuwenden und zu
minimieren.
Sollten
bei Bränden Personenschäden auftreten und der Verantwortliche bzw. die Mitarbeiter
können keine Brandschutzschulungen nachweisen, neigen die Versicherungen dazu,
Forderungen abzuweisen und zu versagen.
Alle
Betriebsangehörigen sollten in angemessenen Zeitabständen über ihre Arbeitsstätte
betreffenden Brandschutzmaßnahmen unterrichtet und geschult werden. Dazu sollte auch der
Fluchtwegplan herangezogen werden.
Da
wir sicher sind, dass auch Sie für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter
verantwortungsbewusst handeln, empfehlen wir Ihnen den
vorbeugenden Brandschutz anhand von Brandschutzschulungen für Sie und Ihre
Mitarbeiter zu ergänzen.
Gerne
würden wir für Sie solche Brandschutzschulungen organisieren und durchführen.
In
einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne unsere Möglichkeiten dar.
Wir
sind seit 1995 ein Unternehmen der Brandschutzbranche und haben uns auf die Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz
spezialisiert. Unsere Ausbilder sind geprüfte Brandschutzbeauftragte und
Brandschutzsachverständige und nehmen ständig an Schulungen und Weiterbildungen im
Bereich des vorbeugenden Brandschutzes teil.
Selbstverständlich erhalten Sie nach jeder absolvierten Schulung für alle Teilnehmer ein Zertifikat.
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